EEG 20 ausgelaufen?
Jetzt Stromspeicher nachrüsten

Die PV-Anlage erwirtschaftet auch nach dem Ende der Einspeisevergütung noch gute Erträge?
Wir helfen, die Wirtschaftlichkeit auch ohne Förderung zu maximieren.

In einer Welt, die immer stärker auf erneuerbare Energien setzt, bietet die SOLAR24 GmbH aus Garching innovative Lösungen für die effiziente Nutzung von Photovoltaik-Anlagen. Mit dem AC-Speicher des renommierten Herstellers SAX aus Erbach bei Ulm, haben Sie die Möglichkeit, Ihre PV-Anlage nachhaltig weiterzubetreiben, auch wenn die EEG-Förderung ausläuft.

Effizienter Weiterbetrieb Ihrer PV-Anlage nach der EEG-Förderung

PV-Anlagen, die aus der EEG-Förderung herausfallen, müssen nicht stillgelegt werden. Dank unserer einfach umzusetzenden Lösung, dem können Sie Ihre bestehende Anlage effizient weiterbetreiben. Von uns regelmäßig verbaute PV-Stromspeicher ermöglichen eine deutliche Erhöhung der Eigenverbrauchsnutzung des erzeugten Stroms, wodurch Sie die wegfallenden Fördergelder kompensieren können.

Wie funktioniert Ein AC-Speicher?

Ein AC-Speicher arbeitet nahtlos mit Ihrer bestehenden PV-Anlage zusammen und speichert überschüssige Energie, die tagsüber erzeugt wird. Diese Energie steht Ihnen abends und in der Nacht zur Verfügung, sodass Sie Ihren Eigenverbrauch maximieren können. Der Speicher hilft dabei, teuren Netzstrom zu reduzieren und die Selbstversorgung zu erhöhen – eine wirtschaftliche und umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Lösungen.

Ihre Vorteile mit SOLAR24 GmbH und SAX

  • Kostenersparnis: Reduzieren Sie Ihre Stromkosten durch erhöhte Eigenverbrauchsnutzung.
  • Nachhaltigkeit: Nutzen Sie Ihre PV-Anlage weiterhin als zuverlässige Quelle für erneuerbare Energie.
  • Komfort: Die Nachrüstung eines AC-Speichers ist unkompliziert und erfordert keine aufwendigen Umbauten.
  • Regionalität: SOLAR24 GmbH und SAX arbeiten lokal zusammen – für kurze Wege und persönliche Betreuung.

Erfahren Sie, wie einfach es ist, Ihre PV-Anlage zukunftssicher zu machen.
Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Energielösung optimieren!

Häufig gestellte Fragen zum Auslaufen der 20-jährigen EEG-Vergütung

Was passiert mit meiner Photovoltaikanlage nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderung?

Nach dem Ende der 20-jährigen EEG-Vergütung bleibt Ihre Photovoltaikanlage weiterhin ans Netz angeschlossen.
Es bestehen verschiedene Optionen für den Weiterbetrieb:

  • Direktvermarktung: Verkauf des Stroms an Dritte über Stromhändler oder Direktvermarkter. ​
  • Eigenverbrauch: Sie nutzen den erzeugten Strom selbst und reduzieren so Ihren Netzbezug. ​
  • Anschlussvergütung: Sie können eine Anschlussvergütung in Anspruch nehmen, die sich am Jahresmarktwert orientiert und bis Ende 2032 befristet ist.

Wie funktioniert die Anschlussvergütung und wie hoch ist sie?

Die Anschlussvergütung orientiert sich am durchschnittlichen Börsenstrompreis (Jahresmarktwert) und beträgt etwa 3 bis 8 Cent pro Kilowattstunde. Diese Regelung gilt für Anlagen bis zu 100 kW installierter Leistung und ist bis Ende 2032 befristet.

Ist es sinnvoll, meine Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen?

Ja, der Eigenverbrauch kann wirtschaftlich vorteilhaft sein, da Sie weniger Strom aus dem Netz beziehen müssen. Allerdings sollten Sie die Kosten für eventuelle technische Anpassungen und die Installation eines Speichers berücksichtigen.

Kann ich meine Photovoltaikanlage nach 20 Jahren weiter betreiben?

Ja, Ihre Anlage kann nach Ablauf der EEG-Förderung weiter betrieben werden. Viele Photovoltaikanlagen haben eine Lebensdauer von 30 Jahren oder mehr. Ein Weiterbetrieb ist technisch möglich und kann wirtschaftlich sinnvoll sein.

Welche technischen Anpassungen sind nach dem Förderende erforderlich?

Je nach gewählter Option (Eigenverbrauch, Direktvermarktung) können Anpassungen am Messkonzept oder der Zählertechnik notwendig sein. Es ist wichtig, diese Änderungen mit Ihrem Netzbetreiber abzustimmen.

Muss ich meine Anlage nach Ende der EEG-Vergütung beim Marktstammdatenregister melden?

Ja, alle Photovoltaikanlagen müssen im Marktstammdatenregister registriert sein. Auch nach Ablauf der EEG-Förderung sind Betreiber verpflichtet, ihre Anlage dort einzutragen und Änderungen zu melden.

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