Das Solarspitzengesetz 2025
Was sich für Photovoltaik-Anlagen ändert

Mit dem Solarspitzengesetz und der neuen 60-Prozent-Regelung treten ab dem 25. Februar 2025 bedeutende Änderungen für Betreiber neu errichteter Photovoltaik-Anlagen in Kraft. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Stromnetz zu stabilisieren und den Ausbau erneuerbarer Energien effizienter zu gestalten. Doch was bedeutet das konkret für Anlagenbetreiber?

Was ist das Solarspitzengesetz?

Das Solarspitzengesetz ist eine neue gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, das Stromnetz zu entlasten, wenn besonders viel Solarstrom erzeugt wird. Es betrifft alle Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden.

Die wichtigsten Änderungen für neue PV-Anlagen

  1. Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen
    Sobald der Strompreis an der Börse ins Negative fällt, erhalten neue PV-Anlagen keine Vergütung für den eingespeisten Strom. Als Ausgleich wird die Förderdauer der Anlage entsprechend verlängert.
  2. Pflicht zum Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter)
    Betreiber von PV-Anlagen mit einer Leistung ab 7 kW müssen ein Smart Meter und eine Steuerbox installieren lassen. Diese Technik ermöglicht eine bessere Steuerung der Einspeisung und trägt zur Netzstabilität bei.
  3. Die 60-Prozent-Regel
    Solange eine neue PV-Anlage noch kein Smart Meter und keine Steuerbox hat, darf sie nur 60 Prozent ihrer installierten Leistung ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Diese Begrenzung betrifft die maximale Wirkleistung, nicht die gesamte erzeugte Strommenge. Überschüssiger Strom kann weiterhin selbst verbraucht oder gespeichert werden.
  4. Fernsteuerbarkeit für größere Anlagen
    PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 25 und 100 kW müssen bis zum Einbau der Technik zusätzlich fernsteuerbar sein, beispielsweise über einen Rundsteuerempfänger.

Was bedeutet die 60-Prozent-Regel für Anlagenbetreiber?

Die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 Prozent betrifft vor allem die Spitzenproduktion an sonnigen Tagen.
Betreiber können den überschüssigen Strom entweder selbst verbrauchen oder in Batteriespeichern lagern.
Dadurch wird die Eigenverbrauchsquote erhöht und die Abhängigkeit vom Stromnetz reduziert.

Wie bekomme ich ein Smart Meter und eine Steuerbox?

Der Messstellenbetreiber ist verpflichtet, die entsprechende Technik bei Anlagen über 7 kW innerhalb der nächsten Jahre einzubauen. Bei kleineren Anlagen zwischen 2 kW und 7 kW muss der Betreiber den Einbau selbst beauftragen.

Welche Chancen bietet das Gesetz für Betreiber?

  • Verlängerte Förderdauer bei negativen Börsenpreisen sichert die Wirtschaftlichkeit.
  • Erhöhte Eigenverbrauchsquote durch Batteriespeicher und intelligente Steuerung.
  • Bessere Netzstabilität durch optimierte Einspeisung und Steuerung.

Fazit

Das Solarspitzengesetz 2025 bringt neue Herausforderungen, aber auch Chancen für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Wer frühzeitig auf intelligente Messsysteme und Batteriespeicher setzt, kann die neuen Regelungen optimal nutzen und seine Anlage wirtschaftlich betreiben.

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