Stand der Dinge (2025)
Die rechtlichen Grundlagen und Änderungen bezüglich APZ-Feldern (Abschlusspunkt Zählerplatz) in Zählerschränken bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) betreffen hauptsächlich Vorgaben aus den TAB (technischen Anschlussbedingungen) der Netzbetreiber sowie relevanten Normen und Vorschriften. In vielen Fällen lässt sich das APZ-Feld einfach nachrüsten.
1. Grundlagen: Was ist ein APZ-Feld?
Der APZ (Abschlusspunkt Zählerplatz) ist ein definierter Bereich im Zählerschrank, der als Übergabepunkt zwischen der Kundenanlage und dem Netzbetreiber dient. Er dient insbesondere der Telekommunikation und Messdatenübertragung (z. B. für intelligente Messsysteme / Smart Meter).
2. Rechtliche und normative Grundlagen
a) VDE-AR-N 4100 („TAR Niederspannung“)
b) Technische Anschlussbedingungen (TAB)
- Werden von den jeweiligen Netzbetreibern veröffentlicht (z. B. TAB 2023)
- Enthalten zusätzliche Details zur Lage und Ausführung des APZ-Feldes
- Forderung nach einem Zählerschrank mit APZ-Feld bei:
- Neuerrichtung der elektrischen Anlage
- Erweiterung bestehender Anlagen durch z. B. PV-Anlagen > 30 kW oder mit Messkonzeptänderung, wie zum Beispiel der Überschusseinspeisung
c) EnWG und Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Verpflichtung zum Einbau intelligenter Messsysteme bei PV-Anlagen:
Ab 7 kWp: Einbaupflicht eines intelligenten Messsystems (Smart Meter).
Diese Systeme benötigen in der Regel einen Kommunikationsanschluss → APZ-Feld.
4. Praktische Konsequenzen bei PV-Anlagen
| Situation | APZ-Feld notwendig? | Begründung |
|---|---|---|
| Neue PV-Anlage < 7 kWp | Nicht zwingend, aber empfohlen | Kein Smart Meter zwingend erforderlich |
| Neue PV-Anlage > 7 kWp | Ja | Pflicht Smart Meter → Kommunikationsschnittstelle nötig |
| Erweiterung / Umbau mit Zählerschranktausch | Ja | Neubewertung der Anlage nach VDE-AR-N 4100 |
| Bestehende Anlage, keine Änderung am Zählerschrank | Nein | Bestandsschutz, sofern keine wesentliche Änderung |
