Solarfirma Insolvent – was nun?

Unterschiedliche Ansätze erfordern unterschiedliche Lösungswege.
Im Folgenden lesen Sie vom geübten Vorgehen, wenn der Solateur nicht mehr kommt.

Wenn das sprichwörtliche „Kind“ einmal in den Brunnen gefallen ist…

PV Firma nicht mehr zu erreichen.

So delikat das Thema auch sein mag, alle Paar Jahre betrifft es in Deutschland mehrere tausend Kunden.
Sei es eine fehlerhafte Produktgruppe, die den Hersteller damit in die Knie zwingt, oder durch Wegfall des Herstellers am Ende auch den Solateur, welcher die Photovoltaikanlage hätte errichten sollen.
In beiden Fällen sieht man sich bei einer nicht fertig errichteten Energieerzeugungsanlage mit einer Aufgabenstellung konfrontiert, die den meisten Menschen aufgrund der Komplexität der Materie und der Vielzahl an Gewerken und Möglichkeiten einfach zu viel ist.

Da es keine pauschale Lösung für die oft hoch individuellen Probleme und zu lösenden Aufgaben gibt, müssen in den meisten Fällen verschiedene Schritte eingeleitet und Aufgaben erledigt werden, um den Schaden zu begrenzen.

Wir empfehlen umgehend alle noch vorliegenden und in Erinnerung befindlichen Informationen (wie z.B. E-Mails, Gedankenprotokolle von Gesprächen, Übergebene Unterlagen, evtl. Zahlungsnachweise, etc.) sorgfältig zu sammeln und zu sichern. Bis es zu einem Prozess kommt, können viele Monate bis Jahre vergehen.
Angesprochene Daten werden zum einen für eine eventuelle Strafverfolgung, sicher aber für den erfolgreichen Abschluss der Errichtung einer PV-Anlage relevant.

Sind alle Daten zur Solaranlage gesichert, empfehlen sich zwei Schritte:

  1. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer rechtlichen Beratung, oder den Strafverfolgungsbehörden (der Polizei) auf.
    Schildern Sie detailliert, was gesehenen ist und sichern Sie sich damit eventuelle Ansprüche auf Rückzahlung oder Schadensersatz. Oftmals geht es nur um wenige Tage, die man früher als andere Gläubiger seine Ansprüche anmeldet.
  2. Suchen Sie sich einen regionalen Fachbetrieb für Photovoltaik, der nicht erst kürzlich gegründet wurde und Sie kompetent bei der Fertigstellung unterstützt. Auch hier gilt es, nicht zu viel Zeit verstreichen zu lassen! Das klassische Beispiel ist der Batteriespeicher, welcher bereits nach 180 Tagen durch Tiefenentladung irreversibel geschädigt werden kann. Viele Hersteller machen klare Vorgaben zur Inbetriebnahme, welche die Garantie ungültig machen, sollte sich nicht daran gehalten werden. Eine zu großen Teilen errichtete, aber nicht angemeldete PV-Anlage kann Sie mit dem Gesetz in Schwierigkeiten bringen. Wie man sieht, bestehen viele Fallstricke, denen man mit dem richtigen Anbieter aus dem Weg gehen kann.

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Wenn Sie von der Pleite eines Herstellers oder Ihres Solarteurs betroffen sind, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung sowie eine Empfehlung zum weiten Handeln.

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