Anschluss von PV-Anlagen über 30 kWp

Prüfung der Netzverträglichkeit & damit verbundene Aufwände

Bei den meisten Photovoltaikanlagen ist eine Verbindung mit dem öffentlichen Stromnetz gewünscht bzw. unumgänglich. Für PV-Anlagen bis zu einer maximalen Erzeugungsleistung von bis zu 30 kWp (Kilowatt-Peak) ist das Vorgehen gesetzlich zu Gunsten der Bauherren klar und unkompliziert geregelt.

Eine Kostenbeteiligung am Netzausbau ist nicht vorgesehen und die Anschlussgenehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp beschränken sich technisch sowie bürokratisch auf ein überschaubares Maß.

Große PV Aufdachanlage mit Ost/West Aufständerung

Übersteigen PV-Anlagen die 30 kWp Grenze, gelten andere und zu allem Übel recht individuelle Vorgaben. Diese Vorgaben sagen zum Beispiel aus, dass der Errichter der Energieerzeugungsanlage sich an den Kosten des Netzbetreibers zum Netzausbau in gewissem Umfang beteiligen muss, wenn dieser nötig ist.

Des Weiteren sind in allen Fällen besondere Maßnahmen zur Absicherung und Erfassung der erzeugten bzw. ins Netz einzuspeisenden Ströme zu schaffen. Da jeder Netzbetreiber in Deutschland seine Regularien (TAB genannt = technische Anschlussbedingungen) selbst und übergreifend betrachtet uneinheitlich regelt,
ist es unumgänglich, den Netzbetreiber von Beginn des Vorhabens bis zu Abnahme in den Prozess der Planung, Genehmigung und Errichtung miteinzubinden.

Der erste Schritt, direkt nach dem Feststellen der Dimensionierung (Größe bzw. Erzeugungsleistung der Anlage) und Auslegung (Planung der Anlage mit Festlegung der jeweils genutzten und verbundenen Komponenten) der Anlage ist somit ein Vor-Ort-Termin mit dem zuständigen Netzbetreiber, um die Machbarkeit und Voraussetzungen detailliert zu besprechen.

Erst im Anschluss an dieses Treffen vor Ort, welches alle Details zur Machbarkeit klärt, können die Aufwände exakt ermittelt und kalkuliert werden. Da weder der Netzbetreiber noch der angefragte Solarteur diese Leistung kostenfrei oder als ‚Vorschuss‘ gewähren, ist es nötig, diese Arbeiten zu beauftragen. Selbstverständlich kümmern wir uns um Ihr Anliegen im Auftrag, wenn Sie planen, eine Photovoltaikanlage über 30 kWp zu errichten.

Photovoltaikanlage Großanlage mit mehr als 30 kWp zu errichten?

Wenden Sie sich für die Planung, Genehmigung und Errichtung an uns.
Wir unterstützen Sie tatkräftig und kompetent.

Welche Anforderungen müssen vor der Errichtung großer Photovoltaikgroßanlagen erfüllt werden?

Die Anbindung von Photovoltaik (PV)-Anlagen mit mehr als 30 kWp (Kilowatt-Peak) an das Stromnetz erfordert bestimmte Maßnahmen und die Einhaltung spezifischer Vorschriften. Diese variieren je Netzbetreiber und können aus selbem Grund nicht abschließend aufgezählt werden. Recht üblich sind jedoch z.B.:

Einspeisemanagement:
Bei PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 kWp kann es erforderlich sein, ein Einspeisemanagement zu implementieren. Dies dient dazu, die Einspeisung in das Netz zu steuern und zu regeln, um Netzstabilität und -sicherheit zu gewährleisten.

Erweiterte Mess- und Überwachungseinrichtungen:
Die Installation von Mess- und Überwachungseinrichtungen ist oft vorgeschrieben, um die Leistung der PV-Anlage zu überwachen und sicherzustellen, dass sie den vereinbarten Bedingungen entspricht.

Schnellabschaltung bei Netzstörungen:
Um die Sicherheit des Netzes zu gewährleisten, müssen große PV-Anlagen in der Regel bereits ab 20kWp mit einer automatischen Schnellabschaltung ausgestattet sein, die bei Netzstörungen oder Ausfällen aktiviert wird.

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