EVU-Anmeldung beim Netzbetreiber
Wenn es mal wieder etwas länger dauert…
Im Folgenden können Sie wichtige Details zum Thema EVU-Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber lesen.
Bitte nehmen Sie die angebotenen Informationen aufmerksam zur Kenntnis.
Wie Sie sicher bereits selbst, aus dem Bekanntenkreis, oder aus der Presse erfahren haben, besteht ein extrem großer Andrang, unabhängig vom eigenen Stromanbieter zu werden und die benötigte Energie selbst zu produzieren.
Fast alle Beteiligten (Hersteller, Solarteure, Handwerksbetriebe, Lieferanten, Logistiker und Behörden) müssen größte Anstrengungen unternehmen, diesem Ansturm an Anfragen nachzukommen. Wie üblich, kommt die Privatwirtschaft damit oft ein wenig besser zurecht, als die Behörden.
Das Ergebnis ist, dass An- und Fertigmeldungen von Photovoltaikanlagen beim Netzbetreiber in nicht wenigen Fällen zwischen drei bis sechs Monaten dauern.
Mit dem Tag der Inbetriebnahme Ihres Speichers (wenn der Elektriker den AC-Anschluss bei Ihnen hergestellt hat) profitieren Sie bereits von selbst erzeugter Energie. Auch Ihr Speicher ist bereits einsatzfähig und stellt Ihnen, wenn keine Sonne scheint, die zuvor produzierte Energie wieder zur Verfügung. Eine Belieferung der Cloud oder eine Überschusseinspeisung sind aufgrund des noch nicht erfolgten Zählerwechsels noch nicht möglich.
Wir geben alle geforderten Unterlagen zur Fertigmeldung kurz nach der Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaik-Anlage an den Netzbetreiber zur Bearbeitung weiter. Einige geben im Gegenzug eine „Anmeldenummer“ an uns zurück, andere leider nicht. Sobald die Unterlagen einmal eingereicht sind, hält jede weitere Anfrage zum Stand der Bearbeitung, den Netzbetreiber (nach eigenen Angaben) nur auf.
Bitte beachten Sie:
Wir haben auf die Bearbeitungszeiten seitens des jeweiligen Netzbetreibers keinerlei Einfluss. Weder Anrufe noch E-Mails oder andere Wege der Kontaktaufnahme beschleunigen den bürokratischen Vorgang. Jede Anfrage zum Stand der Bearbeitung bindet die bereits knapp bemessenen Arbeitskräfte und zur Verfügung stehenden Arbeitsstunden.
Ebenso bitten wir Sie um Verständnis, dass wir unter angegebener E-Mail-Adresse ausschließlich Anfragen zum Thema EVU unserer Kunden beantworten.