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15.01.2021
Neue Bayerische Bauordnung:
50 cm Abstand von Solaranlagen zu Brandwänden
Bereits am 02. Dezember 2020 wurde vom Bayerischen Landtag eine Änderung der Bayerischen Bauordnung beschlossen, welche nun am 01. Februar 2021 in Kraft treten wird. Die Änderungen sind umfangreich und sollen laut des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen Bau und Verkehr das Bauen einfacher, billiger, schneller, nachhaltiger wie auch flächensparender machen.
Für die Solarbranche besonders interessant ist eine Passage aus den Vollzugshinweisen zum Abstand von Solaranlagen zu Brandwänden: „Die Neufassung von Art. 30 Abs. 5 Satz 2 ermöglicht einen auf 50 cm verkürzten Abstand von brennbaren Solaranlagen. Das betrifft sowohl thermische Solaranlagen als auch Photovoltaikanlagen als Dachaufbauten zu Brandwänden und Wänden, die an Stelle von Brandwänden zulässig sind. Voraussetzung ist, dass die Anlagen dachparallel installiert sind. Außerdem müssen bei Photovoltaikanlagen Außenseiten und Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Anlagen, die als „nichtbrennbar“ nach DIN 4102-1 klassifiziert sind, brauchen wie bisher keinen Abstand zu o.g. Wänden einzuhalten. Alle anderen Solaranlagen aus brennbaren Baustoffen (normal- oder schwerentflammbar klassifiziert) müssen, wenn sie nicht durch o.g. Wände gegen Brandübertragung geschützt sind, weiterhin einen Abstand von 1,25 m einhalten. Dies trifft auch auf „schräg zur Dachfläche aufgeständerte“ Anlagen zu. Solaranlagen, die in die Bedachung integriert sind (Indach-Systeme), sind keine „Dachaufbauten“ im Sinne von Art. 30 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, sondern Bestandteil der Dachhaut. Sie müssen die Anforderungen an eine harte Bedachung erfüllen, ein Abstand zu o.g. Wänden ist dabei nicht erforderlich.“
Die Vollzugshinweise datieren auf den 07.01.2021 und können hier abgerufen werden. Sie sind klar formuliert und spiegeln erfreulicherweise die Auffassung der DGS wider: Bei Standard-Photovoltaikanlagen, bestehend aus Modulen mit Deckglas und Aluminiumrahmen, Solarleitungen und einer Unterkonstruktion aus Aluminium/Edelstahl, genügt bei dachparalleler Installation ein Abstand von 50 cm zu Brandwänden.
Gerade auf Schrägdächern im Mehrfamilien- und Reihenhausbereich schafft die neue Bayerische Bauordnung Planungssicherheit und erschließt deutlich mehr nutzbare Fläche. Denn wer sich bisher nicht an die DGS-Empfehlung, sondern konservativ an den Wortlaut der Bayerischen Bauordnung gehalten hat, hätte 1,25 m Abstand zu Brandwänden halten müssen. Nach Nordrhein-Westfalen hat nun auch Bayern die 50 cm Abstand von Solaranlagen zu Brandwänden in ihre Bauordnung explizit aufgenommen. Es bleibt zu beobachten wann die anderen Bundesländer nachziehen bzw. ob eines Tages sogar die Musterbauordnung angepasst wird.