BMDV Förderung von Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Sie haben die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro zu beantragen. Diese Förderung ist speziell für Eigentümer und Eigentümerinnen von selbstgenutzten Wohngebäuden vorgesehen, die im Besitz eines Elektroautos sind. Die Antragstellung für dieses Programm wird ab dem 26.09.2023 möglich sein.

Möchten Sie herausfinden, ob Sie für diesen Zuschuss in Frage kommen? Sie können Ihre Förderfähigkeit vorab durch einen Check überprüfen.

Ab dem genannten Datum, dem 26.09.2023, haben Sie die Möglichkeit, Anträge für das Programm „Solarstrom für Elektroautos (442)“ zu stellen. Informationen zur Antragsstellung werden auf unserer Website und in unserem Newsletter veröffentlicht.

Diese Förderung deckt den Kauf und die Installation von verschiedenen Komponenten ab, darunter Ladestationen mit einer Leistung von mindestens 11 kW, Photovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 kWp sowie Solarstromspeicher mit einer nutzbaren Speicherkapazität von mindestens 5 kWh. Das Hauptziel besteht darin, Ihr Elektroauto mit umweltfreundlichem Solarstrom zu laden. Darüber hinaus werden auch die Kosten für ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Anlage gefördert.

Um für diese Förderung in Frage zu kommen, müssen alle geförderten Komponenten neu sein. Sie müssen im Besitz eines Elektroautos (ohne Hybridantrieb) sein oder eins bestellt haben. Zudem muss Ihr Wohngebäude bereits existieren. Bitte beachten Sie, dass diese Förderung nicht für Neubauten, ausschließlich vermietete Objekte, Ferien- oder Wochenendhäuser, Eigentumswohnungen oder eine doppelte Förderung desselben Gebäudes in Frage kommt.

Diese Förderung richtet sich an Privatpersonen, die Wohngebäude besitzen und darin selbst wohnen.

  • Zuschuss: Bis zu 10.200 Euro
  • Zielgruppe: Eigentümer/innen selbstgenutzter Wohngebäude mit Elektroautos
  • Antragstellung: Ab dem 26.09.2023 möglich

Erhalten Sie den Zuschuss?

Was wird gefördert?

  • Kauf und Installation von:

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Alle Komponenten müssen neu sein
  • Elektroauto (kein Hybrid) im Besitz, bestellt, oder mindestens 12 Monate Leasing
  • Bestehendes Wohngebäude
  • Keine Förderung für Neubauten, vermietete Objekte, Ferien- oder Wochenendhäuser, Eigentumswohnungen oder doppelte Förderung desselben Gebäudes

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen, die Wohngebäude besitzen und selbst darin wohnen

Zuschüsse und Auszahlung:

  • Ladestation: 600 Euro pauschal (1.200 Euro bei bidirektionaler Ladefähigkeit)
  • Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp (max. 6.000 Euro)
  • Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh (max. 3.000 Euro)
  • Maximaler Zuschuss: 10.200 Euro, direkt auf Ihr Konto

Kombination mit anderen Fördermitteln:

  • Keine Kombination mit anderen Förderungen möglich

So funktioniert’s:

  1. Antragstellung im Kundenportal „Meine KfW“ vor Bestellung und Installation
  2. Umsetzung des Vorhabens nach Zusage
  3. Nachweise erbringen und Zuschuss ab März 2024 erhalten
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